Die Leidenschaft für die Archäologie entdeckte ich schon sehr früh. Auf einem Acker in meinem Heimatland Niederlanden fand ich alte Tonscherben und eine mittelalterliche Münze. Dies war der Anfang meiner Leidenschaft für geschichtliche Zusammenhänge und deren Vergangenheit.
Als 15-jährige bekam ich meinen ersten Metalldetektor geschenkt und war von diesem Zeitpunkt an auf vielen Äckern als „Schatzsucherin“ unterwegs. Viele verlorene oder vergrabene Gegenstände konnte ich seit damals bergen.
Heute unterstütze ich als ehrenamtliche Sondengängerin (mit Sonderbewilligung) die jeweiligen kantonalen Ämter. Die Zusammenarbeit mit den Archäologen ist mir sehr wichtig. Alle Funde sind von wissenschaftlicher Bedeutung, sie geben Auskunft über die jeweilige Kultur, den zeitlichen Besiedlungshorizont oder den Geldumlauf jener Region.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und ich werde Sie diskret in Ihrem Anliegen beraten.
Ihre Geldbörse, den Ehering, die Kette, die Uhr, Ihre Brille, das Hörgerät, den Schlüssel vom Auto oder dem Haus? Sie suchen einen Familienschatz, Schmuck oder eine Münzsammlung? Haben Sie Hinweise auf vergrabene und verborgene Wertgegenstände? Diskretion ist bei sämtlichen Suchaufträgen für mich selbstverständlich!
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Verlustfahndung
Wollen Sie Ihren Acker oder den Wald-, Gartenboden von Metallschrott gesäubert haben. Suchen Sie einen Kanaldeckel, Leitungen, die Abmarkung – Vermarkung Ihres Grundstückes? Oder benötigen sie als Behörde, Versicherung, Detektei bzw. Verein, Unterstützung bei der Ortung metallischer Gegenstände?
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Auftragssuche
Mit modernster Ortungstechnik und fundiertes Fachwissen kann ich Ihnen schnell und unbürokratisch helfen. Alle Gegenstände aus Metall kann ich mit meinem Metalldetektor und dem entsprechenden Zubehör versuchen aufzuspüren und zu bergen.
Der Grundeigentümer muss in jedem Fall über die Suche informiert und mit dem Betreten des Grundstückes einverstanden sein.
Informationen im Vorfeld
Der Grundeigentümer muss in jedem Fall über die Suche informiert und mit dem Betreten des Grundstückes einverstanden sein.
Diskretion ist bei sämtliche Suchaufträgen für mich selbstverständlich.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und ich werde Sie gerne in Ihrem Anliegen beraten.
Für Privatpersonen suche ich nicht nach antiken oder archäologischen Bodendenkmälern. Archäologische Funde werden unverzüglich dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie gemeldet (Meldungspflicht). Sind sie von erheblichem wissenschaftlichem Wert, gelangen sie in das Eigentum des Kantons (Art. 724 ZGB). Ich unterstütze als ehrenamtliche Sondengängerin (mit Suchbewilligung) die jeweiligen kantonalen Ämter. Ich distanziere mich von der illegalen Schatzsuche und Grabräuberei sowie von der illegalen Suche mit dem Metalldetektor ohne die erforderliche Bewilligung. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vor der Kontaktaufnahme, ob “Ihr verlorener Schatz” nicht vielleicht auch ein geschütztes Bodendenkmal ist oder sein könnte!? „Bodendenkmale gehören den kantonalen Behörden und sollten - wenn überhaupt- nur durch Archäologen ausgegraben werden!“
In der Schweiz ist der Umgang mit archäologischen Funden in der Gesetzgebung des Bundes und der Kantone geregelt.
Grundlage bildet insbesondere Art. 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB vom 10. Dezember 1907).
ZGB Art. 724 5. Wissenschaftliche Gegenstände
In 2013 konnten die überreste eines hallstattzeitlichen Baus auf dem geisrüggen ausgegraben werden, der bekannteste prähistorische Bau im Innerschweizer Aplenraum.
Archäologische Ausgrabung Allenwinden Altdorf Uri mit Christian Auf der Maur. Gemeinsame Prospektionen mit Martin Enderlin.
In zusammenarbeit mit der Archäologie Uri und Prospect
Schlachtfeld Fransozen unter Leitung von Romano Agola
Bei kleinen Verlustgegenständen wie Schlüssel, Schmuck, Uhren, etc. wird eine Aufwandspauschale von Fr. 120.- für eine zeitlich begrenzte Suche sowie die Fahrkosten für Anreise und Heimfahrt verrechnet. Im Erfolgsfall ein Finderlohn von 10% vom Wert des wiedererlangten Gegenstandes
Der Einsatz wird vor Ort gegen Quittung abgerechnet.
Bei einer zeitaufwendigen Flächensuche oder bei Aufträgen, welche einen langen oder speziellen Einsatz erfordern, wird nach Aufwand abgerechnet.