CHF 75.-
Ab CHF 75.-
Informationen sammeln durch Beobachtung und Einschätzung von geologischen und topografischen Eigenschaften.
Ich unterstütze archäologische Ausgrabungen durch professionellen Aushub und Begleitung des Grabungsprozesses.
Ich bin Expertin im Freilegen archäologischer Befunde für eine gründliche und genaue Untersuchung.
Ich berge archäologische Funde schonend und sicher durch fundgerechte Bergungsmethoden.
Präzise Grabungs- und Funddokumentationen auf höchstem Branchenstandard.
Bodensondierungen, Notgrabungen, Metallortung und Prospektion an Land und Unterwasser
Als erfahrener Schulungsleiter biete ich eine professionelle Schulung an, die sich auf den Umgang mit dem Metallortungssystem XP Deus und den Pinpointer konzentriert. Dabei lege ich besonderen Wert darauf, die Schulung auf die individuellen Bedürfnisse jedes Teilnehmers abzustimmen. In einem realistischen Umfeld mit echten Fundobjekten werden Sie grundlegende Kenntnisse erlernen, die Ihnen helfen, das System auf archäologischen Grabungen anzuwenden. Dazu gehört das Kontrollieren von Aushubmaterial sowie die genaue und schnelle Ortung, Bergung und Funddokumentation des Objektes.
XP DEUS I oder II und Pinpointer Handhabung
Ich biete eine Schulung an, die speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist und in einem realistischen Umfeld mit echten Fundobjekten stattfindet. In dieser Schulung erlernen Sie grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, die Ihnen helfen, das Metallortungssystem auf archäologischen Grabungen anzuwenden. Dazu gehört unter anderem das Kontrollieren von Aushubmaterial sowie die genaue und schnelle Ortung, Bergung und Funddokumentation des Objektes.
Auftragssuche für Unternehmer
Für die Suche nach kleinen Verlustgegenständen wie Schlüssel, Schmuck, Uhren und ähnlichem wird eine Aufwandspauschale in Höhe von Fr. 75.- berechnet. Diese umfasst eine zeitlich begrenzte Suche sowie die Fahrkosten für An- und Abreise. Der Einsatz wird vor Ort gegen Quittung abgerechnet.
Für zeitaufwendige Flächensuchen oder spezielle Aufträge, die einen längeren oder intensiveren Einsatz erfordern, wird die Abrechnung individuell nach Aufwand berechnet.
Historische Fundgegenstände die durch Feldbewirtschaftung, bei Bautätigkeiten oder durch Zufall entdeckt werden, müssen ungereinigt, mit Angabe des Fundortes und den Fundumständen dem zuständigen Amt gemeldet werden. Es ist wichtig, dass die Funde fachgerecht gereinigt, archäologisch zugeordnet und wissenschaftlich ausgewertet werden.
Bitte beachten Sie, dass Schatzsuche in der Schweiz nicht erlaubt ist. Das Graben und Sammeln von archäologischen Funden jegliche Art können wichtigen historischen Erkenntnissen und Zeitzeugnisse sein.
Gemäß den gültigen Denkmalschutzgesetzen ist die Suche nach antiken Objekten nicht erlaubt. Die Schweizer Gesetzgebung des Bundes und der Kantone regelt den Umgang mit archäologischen Funden, insbesondere durch Artikel 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB vom 10. Dezember 1907).
Gemäß Artikel 724 Absatz 5 ZGB sind zufällig gemachte archäologische Funde, die im Zusammenhang mit der Auftragssuche entdeckt werden, unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.
Archäologische Ausgrabungen sind bewilligungspflichtig und dürfen nur von den zuständigen kantonalen Stellen durchgeführt werden. Der Einsatz von Metalldetektoren ist je nach Kanton bewilligungspflichtig oder vollständig verboten. Wer ohne Bewilligung mit einem Metalldetektor nach antiken Gegenständen sucht, macht sich strafbar.
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Prospektoren vor Beginn der Tätigkeit unbedingt Kontakt mit der zuständigen kantonalen Stelle aufnehmen. Einzelne Fundobjekte, die an der Erdoberfläche oder im Bauaushub gefunden werden, dürfen aufgelesen werden und müssen der zuständigen kantonalen Stelle gemeldet und gegebenenfalls abgegeben werden.
Wenn bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befunde auftreten, ist die zuständige kantonale Stelle umgehend zu informieren, und die Fundsituation darf nicht verändert werden.